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* Rechtliche Hinweise zum Widerrufsrecht

Fernabsatzverträge (BGB § 312c)

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.

Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Förderverein Lions Club Eutin e.V. als Dienstleister der Stiftung Schloss Eutin Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Förderverein Lions Club Eutin e.V. als Dienstleister der Stiftung Schloss Eutin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

** Rechtliche Hinweise zur Einverständniserklärung nach DSGVO

Ich bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen der vom Förderverein Lions Club Eutin e.V. betriebenen Bestellplattform für Eintrittskarten "Schloss in den Mai" gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einverstanden.

Die Veranstaltung „Schloss in den Mai“ wird multimedial begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit dem Kauf ihrer Eintrittskarte ihr Einverständnis, dass der Förderverein Lions Club Eutin e.V. das vor, während oder nach der Veranstaltung entstandene Foto- und Bildmaterial unbefristet für Dokumentationszwecke sowie im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl im Online- als auch Printformat verwenden darf.

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